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Dreirad von Schuchmann im Vordergrund. Im Hintergrund picknickt eine Familie mit Kind mit Behinderung.

Erfolg bei Einspruch gegen Hilfsmittelablehnung

Das Gericht hat die Klage als zulässig und begründet erklärt und entschieden, dass der Kläger Anspruch auf ein momo dreirad. in angepasster Größe mit entsprechendem Zubehör hat.