Das Gericht hat die Klage als zulässig und begründet erklärt und entschieden, dass der Kläger Anspruch auf ein momo dreirad. in angepasster Größe mit entsprechendem Zubehör hat.
https://schuchmann.ch/wp-content/uploads/2025/03/Newsbild_Schuchmann_MOMO_Image-46_2025.jpeg9541531Gabi Eberthttps://www.schuchmann.ch/wp-content/uploads/2018/10/logo_schuhmann_website_01102018.pngGabi Ebert2025-03-24 15:30:402025-03-24 15:30:40Erfolg bei Einspruch gegen Hilfsmittelablehnung